Abschlussnormen

Der Begriff Abschlussnormen bezieht sich auf für Vertragsabschlüsse geltende formale Voraussetzungen. Besonders häufig wird im Arbeitsrecht von Abschlussnormen gesprochen, diese beziehen sich auf verbindliche Bestimmungen in Tarifverträgen, welche sich mit dem Inhalt abzuschließender Arbeitsverträge befassen. Während der Gesetzgeber den mündlichen Abschluss von Arbeitsverträgen grundsätzlich zulässt, verlangen die Abschlussnormen der meisten Tarifverträge ausdrücklich deren Schriftform. Eine gesetzlich definierte Abschlussnorm findet sich im ersten Paragraphen des Tarifvertragsgesetzes; sie bezieht sich auf die Verpflichtung zur Wiedereinstellung und zur Wiederaufnahme der Arbeit nach Abschluss eines Arbeitskampfes. Tarifvertragliche Arbeitsnormen sind für am Tarifvertrag gebundene Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich.

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