Abschreibungsquote

Die Abschreibungsquote gehört zu den betrieblichen Kennzahlen und gibt im Contolling an, zu welchem Prozentsatz das Anlagevermögen innerhalb eines Geschäftsjahres abgeschrieben wurde. Anstelle einer auf das gesamte Anlagevermögen errechneten Abschreibungsquote lässt sich eine solche auch mit einem Bezug auf einzelne Bestandteile des Sachvermögens. Des Weiteren kann die Abschreibungsquote in Bezug auf das Umlaufvermögen gebildet werden. In der Kreditwirtschaft gibt der Begriff der Abschreibungsquote abweichend an, zu welchem Prozentsatz gewährte Darlehen als uneinbringlich abzuschreiben sind. Geldinstitute bilden die entsprechende Abschreibungsquote sowohl in Bezug auf die Gesamtheit ihrer Kreditvergabe als auch für einzelne Kundengruppen.

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