Abschreibungstabelle

Eine betrieblich genutzte Abschreibungstabelle listet für die einzelnen Gegenstände des Anlagevermögens die jährlich zu berücksichtigenden Abschreibungsbeträge auf. Diese Abschreibungstabelle ist zu korrigieren, wenn einzelne Anlagegüter vorzeitig aus dem Betrieb ausscheiden, wobei eine Sonderabschreibung erfolgt. Die Abschreibungstabelle des Bundesfinanzministeriums listet die gesetzlich festgelegten Abschreibungszeiträume für gängige Gegenstände des betrieblichen Anlagevermögens auf. Ihre Abkürzung AfA-Tabelle beruht darauf, dass sich der Begriff der Abschreibung fachsprachlich nur auf das Handelsrecht bezieht, während das Steuerrecht von einer Absetzung für Abnutzung spricht. Das Bundesfinanzministerium gibt neben der allgemeinen AfA-Tabelle weitere Abschreibungstabellen mit Gültigkeit für konkrete Branchen heraus.

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