Bagatellklausel

Eine Bagatellklausel regelt, bis zu welchem Betrag Ausgaben auf Grund ihrer Geringfügigkeit anders als üblich zu behandeln sind. Am bekanntesten ist die Bagatellklausel bei Mietverträgen, in welchen sich der Mieter verpflichtet, eigentlich dem Vermieter obliegende Reparaturarbeiten bis zu einer festgelegten Höhe selbst zu bezahlen. In Versicherungsverträgen kann eine Bagatellklausel sofern die Nichterstattung eines Schadens als auch ein vereinfachtes Nachweisverfahren bis zu einer gewissen Schadenshöhe meinen. Damit nicht ein Vertragspartner übermäßig benachteiligt wird, hat der Gesetzgeber für viele Bereiche Einschränkungen hinsichtlich des finanziellen Umfangs einer Bagatellklausel verbindlich festgelegt.

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