Bankbilanzrichtlinie

Die Bankbilanzrichtlinie schreibt die Form sowie den Inhalt von durch Banken aufzustellenden Bilanzen vor. Sie wurde erstmals im Jahr 1986 von der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) gefordert und zwei Jahre später in Deutschland umgesetzt. Auf Grund der Bankbilanzrichtlinie müssen alle Banken ihre Gewinn- und Verlustrechnung ebenso wie den Jahresabschluss und die Bilanz nach festen Regeln abfassen, so dass ein Vergleich der Bilanzen unterschiedlicher Banken möglich wird. Des Weiteren enthält die Bankbilanzrichtlinie Vorgaben hinsichtlich der Bildung stiller Reserven sowie einer Bilanzierung von Muttergesellschaften und ihren Tochtergesellschaften. Die übliche Abkürzung für die Bankbilanzrichtlinie lautet BaBiRiLi.

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