Bargeldkontrolle

Die Bargeldkontrolle ist die Aufgabe der Zollbehörden und bezieht sich auf die Ausfuhr von Bargeld. Beim Verlassen der Europäischen Union (EU) muss Bargeld unaufgefordert schriftlich angezeigt werden, wenn es sich um mehr als 10 000 Euro handelt. Beim Übergang von einem Staat der EU in ein anderes Mitgliedsland besteht die Anzeigepflicht nur, wenn durch einen Beamten ausdrücklich nach Bargeld gefragt wird. Die Bargeldkontrolle einschließlich der Anmeldepflichten ist nicht mit einer Einschränkung des Rechtes verbunden, auch höhere Summen bei einem Grenzübertritt bar mitzuführen. Mit der Anzeigepflicht im Rahmen der Bargeldkontrolle sollen Geldwäsche und Steuerhinterziehung verhindert werden.

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