Barofferte

Die Barofferte ist neben der Aktienofferte eine der Möglichkeiten, ein Übernahmeangebot an Eigentümer wie Aktionäre und Gesellschafter zu unterbreiten. Die Barofferte trägt den Namen, da bei dieser Variante der potentielle Übernehmer den bisherigen Eigentümern einen festgelegten Geldbetrag je Anteilschein anbietet, während bei der Aktienofferte eigene Aktien zum Tausch angeboten werden. Die Geldleistungen werden bei Annahme einer Barofferte natürlich nicht mehr in Form von Bargeld ausgezahlt, sondern dem Anlagekonto des bisherigen Eigentümers gutgeschrieben oder ihm auf ein Girokonto überwiesen. Die Höhe der Barofferte übersteigt üblicherweise den aktuellen Aktienwert, um eine zusätzliche Verkaufsmotivation zu bieten.

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