Beitragsbezogenheit

Die Beitragsbezogenheit ist ein Prinzip der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ebenso wie der gesetzlichen Rentenversicherung und besagt, dass die Höhe der Leistungen den gezahlten Beiträgen entsprechen soll. In der Rentenversicherung wird von der Beitragsbezogenheit in einigen Fällen abgewichen, da einzelne mit geringen Einzahlungen verbundene Zeiten wie die Berufsausbildung höhere Bewertungen erreichen. Eine Beitragsbezogenheit besteht auch hinsichtlich des Krankengeldes der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragsbezogenheit ist in der gesetzlichen Sozialversicherung unmittelbar mit einer Lohnbezogenheit beziehungsweise einer Gehaltsbezogenheit verbunden, da sich die Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung anhand des Einkommens berechnen. Die weitgehende Beitragsbezogenheit der Sozialversicherung dient der Leistungsgerechtigkeit.

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