Bergwerksgeld

Das Bergwerksgeld ist ein historischer Begriff mit zwei Bedeutungen. Einerseits bezeichnete das Bergwerksgeld den Betrag, welchen der Landesherr an einen Grundbesitzer zahlte, damit er auf dessen Land Bodenschätze abbauen lassen durfte. Des Weiteren war Bergwerksgeld der Betrag, welchen ein Landbesitzer an den Landesherrn zahlen musste, wenn er auf eigene Rechnung Bodenschätze auf seinem Grundstück heben wollte. Diese Form des Bergwerksgeldes erklärt sich daraus, dass Bodenschätze grundsätzlich allen Bürgern und nicht alleine dem Landbesitzer gehören. Fachsprachlich wird das Bergwerksgeld bei Zahlung an den Landesherren als Mining Fee bezeichnet. Je nach Landesgesetz war das Bergwerksgeld einmalig oder regelmäßig zu bezahlen.

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