Betriebliche Übung

Die betriebliche Übung bezieht sich darauf, dass durch ein regelmäßiges Verhalten ein vertraglich nicht festgelegter Rechtsanspruch entsteht. Am bekanntesten ist die betriebliche Übung hinsichtlich der Auszahlung von Weihnachtsgeld, für diesen Bereich besteht die eindeutige Rechtsprechung, dass eine dreimalige Auszahlung ohne Freiwilligkeitsvorbehalt auf Grund der betrieblichen Übung einen Rechtsanspruch bewirkt. Die betriebliche Übung bezieht sich aber auch auf weitere innerbetriebliche Vereinbarungen wie die Pausenregelung oder die Urlaubsplanung. Zunehmend wichtig wird die betriebliche Übung bei der Vereinbarung von Mindestarbeitszeiten bei Lohnempfängern, durch deren einvernehmliche Überschreitung ein Anrecht auf ein höheres Stundenvolumen entstehen kann.

^