Buchgeld

Buchgeld ist rechtlich der Anspruch auf die Auszahlung von Bargeld aus einem auf einem Konto befindlichen Guthaben oder einer zugesagten Kreditlinie. Buchgeld muss nicht zwingend in derselben Währung wie das gegebenenfalls auszuzahlende Bargeld geführt werden, so dass der Euro bereits drei Jahre vor der Bargeldeinführung als Buchgeld nutzbar war. Buchgeld ist eigentlich kein gesetzliches Zahlungsmittel; in der wirtschaftlichen Praxis wird bei nicht direkt erfolgenden Verkäufen die Bezahlung mittels einer Überweisung jedoch von beiden Seiten bevorzugt; als rechtliches Hilfskonstrukt gilt die Angabe der Kontonummer auf der Rechnung als Einwilligung zur unbaren Zahlung.

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