Devisenbeschränkung

Eine Devisenbeschränkung besteht, wenn ein Staat den Erwerb oder die Ausfuhr von Devisen gesetzlichen Regelungen unterwirft. Zu den möglichen Devisenbeschränkungen gehören auch Begrenzungen hinsichtlich der Ausfuhr und Einfuhr von Sorten (Bargeld) sowie die Vorgabe fester Wechselkurse durch staatliche Stellen. Devisenbeschränkungen dienen der Stabilisierung der eigenen Wirtschaft und der Währung sowie der Kontrolle der Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland. Wenn Staaten einen Mindestumtausch verlangen, stellt auch das Ausführungsverbot der eigenen Währung eine Maßnahme innerhalb der Devisenbeschränkungen dar. Die umfangreichsten Devisenbeschränkungen zur Wirtschaftsstärkung nehmen Staaten mit geringer Wirtschaftskraft vor, während sie in Ländern mit starken Währungen in einem deutlich geringeren Umfang und vorwiegend zur Vermeidung von Geldwäsche erfolgen.

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