Eigenheimförderung

Im weiteren Sinne gehört jede Maßnahme, welche den Anteil an Wohneigentum innerhalb einer Volkswirtschaft erhöht, zu den Mitteln der Eigenheimförderung. Im engeren Sinn gilt als Eigenheimförderung für die Bundesrepublik Deutschland die 2005 abgeschaffte Eigenheimzulage. Weitere Möglichkeiten der Eigenheimförderung bietet das Steuerrecht. Die heute bedeutendste Form der Eigenheimförderung besteht in der Vergabe vergünstigter Kredite durch die KfW Bank für einen Teil der Kosten beim erstmaligen Kauf oder Bau von Wohneigentum. Kommunale Wohnungsbauunternehmen führen im Auftrag der Stadt eine Eigenheimförderung durch, indem sie Familien mit Kindern vergünstigte Kaufpreise anbieten. Der Wohn-Riester gehört ebenfalls zu den Instrumenten der Eigenheimförderung.

^