Enteignung

Der Begriff Enteignung bezeichnet die Wegnahme eines Besitzgegenstandes durch den Staat gegen eine angemessene Entschädigung; die umgangssprachlich ebenfalls Enteignung genannte entschädigungslose Wegnahme heißt formaljuristisch hingegen Konfiskation. In Deutschland sowie in Österreich ist eine Enteignung nur zulässig, wenn sie durch wichtige öffentliche Interessen gerechtfertigt wird. Ein häufiger Grund für eine Enteignung besteht im Bau von Straßen oder Bahnlinien, wenn für diesen Zweck private Grundstücke benötigt werden. Grundstücksbesitzer sprechen mitunter von einer Enteignung, wenn sie gezwungen werden, Seegrundstücke für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese Verwendung ist nicht richtig, da nur das Nutzungsrecht und nicht das Eigentumsrecht von der Maßnahme betroffen wird.

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