Fallpauschalengesetz

Am 23. April 2002 trat das Gesetz zur Einführung des diagnoseorientierten Fallpauschalensystems in Kraft. Dies löste die zuvor bestehende Krankenhausvergütung aus Pflegesätzen, Fallpauschalen, Krankenhausbudgets und Sonderentgelten ab. Die Bezahlung wurde somit leistungsorientierter. Die Fallpauschalen richten sich nach Krankheitsart, Schwere der Erkrankung und deren Behandlung. Falls ein Patient länger ärztlich behandelt werden muss als die obere Grenzverweildauer vorsieht, ist ein Zuschlag zu bezahlen. Bei kürzeren Aufenthalten muss das Krankenhaus jedoch Abschläge einkalkulieren. So soll sichergestellt werden, dass Patienten optimal versorgt und nicht zu früh entlassen werden. Des Weiteren sollen die Wirtschaftlichkeit, der Wettbewerb und die Qualität der Versorgung im Krankheitsfall gesichert und gesteigert werden.

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