Forderungsabtretung

Die Forderungsabtretung besagt, dass der bisherige Schuldner seine gegenüber einem Dritten bestehende Forderung an seinen eigenen Gläubiger abtritt und auf diese Weise seinen Kredit besichert. Die Forderungsabtretung kann offen oder verdeckt erfolgen; bei einer offenen Abtretung wird der ursprüngliche Schuldner informiert und muss an den neuen Gläubiger zahlen. Der Fachausdruck für die Forderungsabtretung lautet Zession, diese kann als Globalzession erfolgen oder sich auf konkret zu nennende Forderungen beziehen. Die Forderungsabtretung kann sowohl zur Absicherung eines Darlehens erfolgen als auch von der Bank genutzt werden, wenn sie Kredite als unsicher einstuft und diese an einen Aufkäufer weiterveräußert. Es ist möglich, die Forderungsabtretung oder auch einen Forderungsverkauf vertraglich als unzulässig zu erklären.

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