Freie Rücklagen

Freie Rücklagen sind Rücklagen aus dem Gewinn, deren Bildung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Bildung freier Rücklagen wird in der Regel durch den Aufsichtsrat eines Unternehmens beschlossen, zum Zweck der Bildung verringert die Gesellschaft die Gewinnausschüttung. Bei Aktiengesellschaften reduziert die Bildung freier Rücklagen die Höhe des pro Aktie ausgeschütteten Gewinns. Von freien Rücklagen zu unterscheiden sind gesetzliche Rücklagen, welche vorwiegend aus Gründen des Gläubigerschutzes gebildet werden müssen. Zudem existieren satzungsgemäße Rücklagen, deren Bildung die Satzung einer Kapitalgesellschaft oder auch Vereinen vorschreibt. Freie Rücklagen sind jedoch nur in Österreich die offizielle Bezeichnung für freiwillige Rücklagen, der deutsche Gesetzgeber stuft sie als sonstige Rücklagen oder als freiwillige Rücklagen ein.

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