Fremdwährungsklausel

Die Fremdwährungsklausel ist eine vertragliche Vereinbarung und besagt, dass der zu zahlende Betrag entweder in einer fremden Währung oder gemäß des Kurses einer anderen Währung in Euro zu leisten ist. Eine Fremdwährungsklausel im engeren Sinn liegt nur dann vor, wenn die zur Zahlung vereinbarte Währung weder im Land des Gläubigers noch im Land des Schuldners gesetzliches Zahlungsmittel ist. Bei einer unechten Fremdwährungsklausel erfolgt die Bezahlung zwar in der Landeswährung, die Höhe hängt jedoch vom Wechselkurs einer vereinbarten Fremdwährung ab. Andere Begriffe für die Fremdwährungsklausel sind Valutaklausel und Währungsklausel. Bei einigen Produkten wie Erdöl ist die Anwendung der Fremdwährungsklausel grundsätzlich üblich.

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