Friedenspflicht

Die Friedenspflicht ist ein Begriff des Betriebsrechtes und bedeutet, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrages nicht gestreikt werden darf; ebenso sind keine Aussperrungen innerhalb der Zeit der Friedenspflicht erlaubt. Zu unterscheiden ist die absolute von der relativen Friedenspflicht. Während die absolute Friedenspflicht ausdrücklich vereinbart werden muss, gilt die relative Friedenspflicht grundsätzlich während der Laufzeit bestehender Tarifverträge. Die relative Friedenspflicht verbietet Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung, wenn mit diesen Mitteln im Tarifvertrag geregelte Ziele angesprochen werden. Sie erlaubt jedoch im Unterschied zur absoluten Friedenspflicht Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung von Zielen, welche im bestehenden Tarifvertrag nicht geregelt sind. Das Gesetz schreibt eine permanente und zugleich absolute Friedenspflicht jedoch zwischen Arbeitgebern und ihren Betriebsräten vor.

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