Geschäftsstelle

Innerhalb der Justiz meint die Geschäftsstelle eine Einrichtung des Gerichtsverfassungsrechtes, welche mit Urkundenbeamten besetzt ist. Bei Vereinen meint die Geschäftsstelle ebenso wie bei Krankenkassen den konkreten Ort, an welchem Mitglieder zu festgelegten Zeiten einen persönlichen Ansprechpartner finden. Des Weiteren sind Banken dazu übergegangen, ihre Filialen immer oder teilweise als Geschäftsstellen zu bezeichnen, teilweise unterscheidet sich das Service-Angebot einer Bank zwischen einer Geschäftsstelle und einer Filiale. Allen Bedeutungen gemeinsam ist, dass es sich bei der Geschäftsstelle um einen Ort handelt, an welchem eine persönliche Kontaktaufnahme möglich ist. Abweichend von dieser Grundbedeutung bezeichnen einige Unternehmen ihren Internet-Auftritt als elektronische Geschäftsstelle.

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