Gewinnabführung

Die Gewinnabführung bezeichnet die Abgabe eines Unternehmensgewinnes an ein Vertragsunternehmen. Üblicherweise erfolgt die Gewinnabführung durch ein Konzernunternehmen an das Mutterunternehmen, eine zwingende Voraussetzung ist die Zugehörigkeit beider Vertragspartner zu einem gemeinsamen Konzern jedoch nicht. Ebenso entsteht durch den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages nicht zwangsläufig ein Konzern, sofern nicht zugleich ein Beherrschungsvertrag besteht. Die Gewinnabführung erfolgt nach dem Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages. Konsequenterweise ergibt sich aus der Vereinbarung zur Gewinnabführung auch das Recht zur Abführung eines Verlustes, zumal ein solcher betriebswirtschaftlich als negativer Gewinn gilt. Die gesetzlichen Regeln zur Gewinnabführung beziehen sich zunächst auf Aktiengesellschaften, ihre Übertragung auf andere Unternehmensformen beruht auf der Rechtsprechung.

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