Güterkraftverkehr

Der Güterkraftverkehr bezeichnet vorwiegend den Transport von Gütern auf der Straße, wozu Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als dreieinhalb Tonnen verwendet werden. Das Gewerbe des Güterkraftverkehrs darf nur nach Erteilung einer Genehmigung durchgeführt wurden, Voraussetzung hierfür ist neben der personellen und der fachlichen Eignung die ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Güterkraftverkehr lässt sich nach Zielländern in den Inlandsverkehr, den EU-Güterkraftverkehr und den Auslandskraftverkehr sowie nach Strecken in den Güternahverkehr und den Güterfernverkehr unterteilen. Die Genehmigungspflicht für den Güterkraftverkehr entfällt, wenn lediglich Werkverkehr vorgenommen wird; in diesem Fall besteht lediglich eine Meldepflicht unter Angabe der verwendeten Fahrzeuge.

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