Heizkostenabschlag

Bei einer Abrechnung der Heizkosten über den Vermieter oder eine Wohnungsverwaltung stellt der Heizkostenabschlag einen Teil des Nebenkostenabschlages dar. Bei einem Direktbezug der Wärmeenergie durch einen Energieversorger erhebt dieser einen monatlichen Abschlag für die Strom- oder Gaslieferung. In beiden Fällen handelt es sich bei einem Heizkostenabschlag um eine Vorauszahlung auf die tatsächliche Abrechnung, welche zu einer Nachzahlungspflicht oder auch zu einem Guthaben des Wohnungsinhabers führt. Der Heizkostenabschlag verteilt die Bezahlung der Heizkosten auf das ganze Jahr. Einige Stromversorger bieten anstelle des Abschlages und der Jahresrechnung die monatliche Abrechnung des tatsächlichen Verbrauches an. Dieses Abrechnungsverfahren ist gegenüber dem herkömmlichen Heizkostenabschlag mit hohen Belastungen in den Wintermonaten verbunden.

^