Industrie- und Handelskammer

Die Industrie- und Handelskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, grundsätzlich gehören ihr alle Gewerbetreibende des jeweiligen Bezirkes an. Eine Ausnahme besteht für Handwerker, Landwirte und Freiberufler; jedoch unterliegen Handwerker grundsätzlich der Pflichtmitgliedschaft in einer Handwerkskammer und einige Freiberufler ebenfalls der Mitgliedspflicht in einer berufsständischen Vereinigung wie der Ärztekammer bei Ärzten. Eine Besonderheit besteht in den Bundesländern Bremen und Hamburg, wo sich die Industrie- und Handelskammern nur als Handelskammern bezeichnen. Die Industrie- und Handelskammer sichert den fairen Umgang der Marktteilnehmer und ist für die Ausbildung verantwortlich, neben der dualen Ausbildung sind unterschiedliche Fernstudiengänge mit der Möglichkeit zum Erwerb eines IHK-Zertifikates verbunden.

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