Jagdsteuer

Die Jagdsteuer ist ein Teil der Jagd- und Fischereisteuer. Da ihr Ertrag der Gemeinde zukommt und diese über die Höhe des Steuersatzes entscheidet, gilt die Jagdsteuer als Gemeindesteuer, Voraussetzung für ihre Erhebung ist jedoch eine Bestimmung des jeweiligen Bundeslandes, eine Jagd- und Fischereisteuer vorzusehen. Die Stadtstaaten erheben ebenso wie fünf weitere Bundesländer keine Jagdsteuer mehr, in einem weiteren Bundesland (NRW) ist ihre Abschaffung für das Jahr 2013 beschlossen. Wenn eine Jagdsteuer erhoben wird, ist der Jagdausübungsberechtigte für deren Zahlung verantwortlich. Maßgeblich für die Festsetzung der Höhe der Jagdsteuer ist entweder der Jagderlös des Vorjahres oder die vereinbarte Jagdpacht.

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