Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer (Kraftfahrzeugsteuer), die offizielle Abkürzung lautet KraftSt, ist eine Bundessteuer und bemisst sich bei PKWs sowohl nach dem Hubraum als auch nach der Schadstoffemission. Bei Wohnmobilen gilt eine Sonderregelung, welche die Gesamtmasse sowie die Luftbelastung durch Schadstoffe berücksichtigt. Lastkraftwagen, Zugmaschinen und vergleichbare Fahrzeuge werden nach dem Gesamtgewicht besteuert, ab 3500 Kilogramm berücksichtigt der Steuersatz auch den Schadstoffausstoß. Die Besteuerung weicht teilweise von den für die notwendige Fahrerlaubnis maßgeblichen Einstufungen ab. Vor allem Quads und Trikes werden nicht zum günstigeren Tarif für Motorräder, sondern als Personenkraftwagen besteuert. Bei betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen erkennt das Finanzamt die gezahlte Kfz-Steuer als Betriebsausgabe an. Für Oldtimer gilt eine pauschale Kfz-Steuer.

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