Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind alle für die Betreuung von Kindern durch Dritte anfallenden Kosten. Steuerrechtlich relevant sind Kinderbetreuungskosten, wenn sie mit Bezug auf die Berufstätigkeit der Eltern anfallen, in diesem Fall können zwei Drittel der Kosten steuerlich geltend gemacht werden, wobei der Höchstbetrag 4000 Euro jährlich beträgt. Zu den Kinderbetreuungskosten gehören sowohl Kindergartengebühren und Kosten für eine Tagesmutter als auch das Gehalt eines Au-Pair-Mädchen ist abzugsfähig. Bei der Berechnung der Gebühren sind Verpflegungskosten sowie das anteilige Entgelt für weitere Aufgaben im Haushalt abzurechnen. Das Höchstalter für den Abzug der Kinderbetreuungskosten beträgt im Normalfall vierzehn Jahre, in Ausnahmefällen wie bei behinderten Kindern erhöht sich dieses auf fünfundzwanzig Jahre.

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