Kontenoffenlegung

Die Kontenoffenlegung meint das Recht von Finanzämtern, Strafverfolgungsbehörden und Sozialbehörden auf eine Information über bestehende Konten. In den meisten Fällen erstreckt sich die Kontenoffenlegung nur auf die Information, welche Konten vorhanden sind. Die Kontenoffenlegung erfolgt häufig bei gestellten Hartz IV-Anträgen, um das Verschweigen von Einnahmen und Vermögen zu unterbinden. Eine Kontenoffenlegung darf nur bei einem tatsächlichen Verdacht auf Straftaten oder Falschinformationen durch den Bürger erfolgen; diese Einschränkung wird nach Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten jedoch nicht konsequent eingehalten. Kontoinhaber werden über die angeforderte Kontenoffenlegung nicht informiert; sie erfahren allerdings indirekt davon, wenn das Jobcenter oder Finanzamt sie zum Nachweis von Kontoständen auffordert. Eine vollständige Kontenoffenlegung einschließlich der vorhandenen Guthaben erfolgt mit wenigen Ausnahmen unaufgefordert beim Ableben eines Kontoinhabers.

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