Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ergänzt die Konzernbilanz und beinhaltet zumindest einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Konzerns sowie über die erwartete künftige Entwicklung. Des Weiteren enthält der Konzernlagebericht Informationen über wesentliche Ereignisse, welche im Konzern im Zeitraum zwischen der Erstellung und der Veröffentlichung der Konzernbilanz eingetreten sind. Weitere Bestandteile des Konzernlageberichtes sollen die Teilbereiche Forschung und Entwicklung sein, sofern sie für den Konzern relevant sind. Wenn der Konzern Geld auf dem Kapitalmarkt aufnimmt, muss der Konzernlagebericht auch über das Risikomanagement informieren. Das deutsche Handelsgesetzbuch regelt den Inhalt des Konzernlageberichtes im Paragraphen 315.

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