Krankenkassenabrechnung

Die Krankenkassenabrechnung bezeichnet die Abrechnung mit der Krankenkasse durch einen Dienstleister. Sie ist in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich, während privat krankenversichere Patienten üblicherweise in Vorleistung treten und die zunächst von ihnen bezahlten Behandlungskosten nachträglich mit ihrer Krankenkasse abrechnen. Abweichend von der Grundregel erfolgt bei Klinikbehandlungen üblicherweise eine direkte Krankenkassenabrechnung des Leistungserbringers mit dem privaten Versicherungsunternehmen. Auch bei hochpreisigen Medikamenten ist die Krankenkassenabrechnung anstelle der Vorleistung durch den Patienten möglich. Sie setzt jedoch voraus, dass die vom Mitglied bevorzugte Apotheke dem Abrechnungssystem beigetreten ist. In einigen Fällen wie bei Krankenkassenzuschüssen für Perücken ist die direkte Krankenkassenabrechnung möglich, wenn der Dienstleister sie anbietet. In anderen Fällen fordern Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen den ihnen zustehenden Zuschuss selbst bei ihrer Krankenkasse an.

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