Krankenkassenanteil

Als Krankenkassenanteil wird der Anteil an Kosten medizinischer Behandlungen bezeichnet, den die Krankenversicherung trägt. Der Begriff wird üblicherweise nicht verwendet, wenn die Krankenkasse wie bei Medikamenten den größten Teil der Kosten übernimmt und der Versicherte lediglich einen Eigenanteil bezahlt. Am häufigsten wird beim Zahnersatz von einem Krankenkassenanteil gesprochen. Dieser erfolgt heute in der Form eines Festzuschusses, dessen Betrag sich bei regelmäßigen Kontrolluntersuchungen erhöht. Bei Versicherten mit geringem Einkommen deckt der Krankenkassenanteil für den Zahnersatz die kompletten Kosten, wenn sie sich mit der Grundversorgung begnügen. Viele Krankenkassen zahlen einen freiwilligen Anteil an den Kosten von Gesundheitskursen. Bei Sehhilfen wurde der Krankenkassenanteil grundsätzlich abgeschafft, Ausnahmen gelten bei extrem starker Sehbehinderung und bei Minderjährigen.

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