Kreditbearbeitungsgebühren

Kreditbearbeitungsgebühren sind die Entgelte, welche eine Bank für die Vergabe von Darlehen berechnet. Da es sich bei Kreditbearbeitungsgebühren nicht um amtliche Gebühren handelt, müssten sie eigentlich als Kreditbearbeitungsentgelte bezeichnet werden. Die Gebühren für die Kreditbearbeitung sind bei der Errechnung des effektiven Jahreszinses zu berücksichtigen, während der nominelle Zinssatz keine einmaligen Entgelte enthält. Die Berechnung von Kreditbearbeitungsgebühren ist nur erlaubt, wenn die Bank das beantragte Darlehen tatsächlich vergibt. Somit ist die Berechnung von Kreditbearbeitungsentgelten vor der Kreditvergabe beziehungsweise auch bei der Ablehnung eines Kreditantrages nicht erlaubt und ein sicheres Zeichen für die mangelnde Seriosität eines Kreditvermittlers oder Kreditgebers. Eine erneute Berechnung von Kreditbearbeitungsgebühren nach einer Veränderung der Rückzahlungsvereinbarung ist hingegen grundsätzlich erlaubt.

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