Langzeitkonto

Das Langzeitkonto ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und bezieht sich auf eine Möglichkeit, Arbeitszeit für eine längere Auszeit anzusparen. Bei der Vereinbarung über ein Langzeitkonto verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil des ihm zustehenden Arbeitsentgelts. Dieses zahlt ihm der Arbeitgeber stattdessen während einer längeren Abwesenheit vom Arbeitsplatz aus. Auf diese Weise ist der Lebensunterhalt während der Auszeit, die in vielen Fällen ein Jahr andauert, gesichert. Langzeitkonten setzen klare Regeln für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers aus dem Betrieb voraus. Im Gegensatz zu eigenen Sparmaßnahmen gewährleisten sie den Krankenversicherungsschutz während der Auszeit, da der Arbeitnehmer in dieser Zeit den angesparten Lohn bezieht.

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