Lohnpfändungstabelle

Die Lohnpfändungstabelle, der offiziell übliche Begriff lautet Pfändungstabelle, gibt an, welcher Betrag bei einem konkret erzielten Einkommen gepfändet werden darf. Die Lohnpfändungstabelle bezieht sich auf das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist bei einer vorliegenden Lohnpfändung verpflichtet, bis zur Befriedigung des Gläubigers den pfändungsfähigen Teil des Nettolohnes an diesen abzuführen. Die Lohnpfändungstabelle berücksichtigt, ob und eventuell für wie viele Personen der Arbeitnehmer unterhaltspflichtig ist. Sie muss bei wesentlichen Änderungen wie einer Anpassung des steuerfreien Existenzminimums angepasst werden. Zwischen dem nicht pfändbaren Betrag und der vollständig pfändbaren Lohnhöhe sieht die Lohnpfändungstabelle eine schrittweise Anhebung des Pfändungsbetrages vor, so dass der Schuldner bei geleisteter Mehrarbeit einen Teil des zusätzlichen Lohnes behält.

^