Mietobergrenze

Die Mietobergrenze ist sowohl ein Begriff im Mietrecht als auch im Sozialrecht. Im Mietrecht bezeichnet die Mietobergrenze den Höchstbetrag, welchen Vermieter als Wohnungsmiete verlangen können. Als Mietobergrenze gilt für mit staatlicher Förderung errichtete Wohnungen grundsätzlich die Kostenmiete. Auf dem freien Wohnungsmarkt bildet der Mietspiegel oder die Durchschnittsmiete vergleichbarer Wohnungen eine faktische Mietobergrenze, wobei die jeweilige Ausstattung der Wohnung zu berücksichtigen ist. Im Sozialrecht bezeichnet die Mietobergrenze den maximalen vom Amt übernommenen Betrag der Miete. Die Festlegung einer Mietobergrenze oder einer maximal zulässigen Wohnungsgröße für Bezieher von Hartz IV-Leistungen ist Angelegenheit der örtliche Jobcenter, überwiegend gelten Höchstgrenzen für die Miethöhe und die Wohnungsgröße.

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