Nachweispflicht

Der Begriff Nachweispflicht meint in der Rechtssprache grundsätzlich die Pflicht, einen Nachweis über bestehende Absprachen vorzulegen und kommt überwiegend in Zivilprozessen zum Tragen. Bei einer Kündigung unterliegt die Nachweispflicht über deren Absendung dem Kündigenden; wenn ein Arbeitsvertrag nicht in Schriftform abgeschlossen wird, obliegt dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer die Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitnehmer, alle erforderlichen Anmeldungen vorgenommen zu haben. Beim Versand von Ware ist der Absender in der Beweispflicht, diese tatsächlich abgeschickt zu haben. Auf Grund der Nachweispflicht, dass eine Bank Anleger korrekt und gemäß der geäußerten Wünsche beraten hat, ist ein von beiden Seiten unterschriebenes Beratungsprotokoll nach jeder Anlageberatung zu verfassen.

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