Nebenkostenguthaben

Mit dem Nebenkostenguthaben ist vorwiegend ein Guthaben gemeint, welches einem Mieter oder Eigentümer einer Wohnung aus der Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) zusteht. Das Nebenkostenguthaben ist zeitnah nach der Erstellung der Abrechnung auszuzahlen. Beim Bezug von Leistungen durch das Jobcenter (Arbeitslosengeld II einschließlich der Aufstocker) gilt das Nebenkostenguthaben zum Zeitpunkt des Zugangs als Einkommen (Zuflussprinzip) und ist somit auf die zustehende Unterstützung anzurechnen; im Gegenzug trägt das Jobcenter grundsätzlich (nicht bei unwirtschaftlichem Verhalten) eine sich aus der Nebenkostenabrechnung ergebende Nachzahlung. Der Anspruch auf die Auszahlung des Nebenkostenguthabens besteht auch nach einem Auszug, falls die Abrechnung ein Guthaben des ehemaligen Mieters oder Wohnungseigentümers aufweist.

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