Normalabschreibung

Die Normalabschreibung ist die Abschreibung, welche ausschließlich die geplante Nutzungsdauer des Anlagegutes berücksichtigt und unterscheidet sich von Sonderabschreibungen. Eine Sonderabschreibung wird regelmäßig vorgenommen, wenn ein noch aktiviertes Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Im Rahmen der jährlichen Abschreibung ist die lineare Abschreibung die Normalabschreibung, während die früher gestattete degressive Abschreibung heute nicht mehr zulässig ist. Eine degressive Abschreibung berücksichtigte, dass viele Anlagegüter während der ersten Nutzungsjahre stärker als später abgenutzt werden. Wenn ein Gegenstand nach Ablauf der planmäßigen Normalabschreibung weiterhin im Betrieb vorhanden ist und genutzt wird, erfolgt seine Bewertung mit einem Restwert von einem Euro.

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