Pfandbriefgesetz

Das Pfandbriefgesetz regelt die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Ausgabe von Pfandbriefen. Seine Abkürzung lautet PfandBG. Es bezieht sich sowohl auf die Ausgabe von Hypotheken-Pfandbriefen als auch auf die Emission von kommunalen sowie staatlichen Schuldverschreibungen und Schiffsfinanzierungen. Bei der letzten umfassenden Novelle wurde der Flugzeugpfandbrief in das Pfandbriefgesetz aufgenommen, spätere Änderungen bezogen sich vorwiegend auf verwaltungstechnische Vorschriften. Aufgrund des Pfandbriefgesetzes wurden zudem verschiedene Verordnungen erlassen, die sich zu einem großen Teil mit Richtlinien für eine angemessene Bewertung befassen. Die Grundform des heutigen Pfandbriefgesetzes stammt aus dem Jahr 2005 und löste damals das während der 1920er Jahre erlassene Gesetz über Pfandbriefe und öffentlich-rechtliche Schuldverschreibungen ab.

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