Rechtsansicht

In der juristischen Fachsprache ist zwischen den Begriffen Tatsache und Rechtsansicht zu unterscheiden. Rechtsansichten stellen eine rechtliche Bewertung dar. Um sie hervorzuheben, werden je nach Verwendung bestimmte Formulierungen eingesetzt. So können nicht nur Rechtsansichten verwendet werden, sondern auch Kombinationen von Rechtsansichten zusammen mit Tatsachen. Unter einer offenkundigen Tatsache versteht man in der juristischen Fachsprache einen Umstand, der nicht bewiesen werden muss. Dies kann daran liegen, dass diese allgemein- oder gerichtsbekannt ist und sich die Wahrheit für jeden direkt erschließt. In den unterschiedlichsten Prozessformen wird im Fall von offenkundigen Tatsachen kein Beweis angefordert von einem Richter bei einem Bestreiten dieser Tatsache.

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