Rettungsbeihilfe

Eine Rettungsbeihilfe seitens staatlicher Stellen ist in Ausnahmefällen möglich, wenn ein für die Wirtschaft eines Landes bedeutendes Unternehmen ohne diese Leistung den Betrieb nicht fortführen kann. Voraussetzung für die Auszahlung einer Rettungsbeihilfe ist jedoch, dass die betroffenen Unternehmen auch eigene Mittel für ihre Sanierung zur Verfügung stellen können. Zudem soll die Leistung von Rettungsbeihilfen nur in Ausnahmefällen erfolgen, da die Aufgabe nicht marktfähiger Unternehmen eigentlich als normaler Vorgang anzusehen ist. Die Vergabe von Rettungsbeihilfen ist in der Regel bei der EU anzumelden, Ausnahmen von der Anmeldepflicht betreffen vor allem Nothilfen im Katastrophenfall. Die Rettungsbeihilfe staatlicher Stellen für private Unternehmen wird auch als Bail-out oder umgangssprachlich als Rettungsschirm bezeichnet. Eine gemeinsame europäische Rettungsbeihilfe ist nach dem Wortlaut der Gemeinschaftsverträge eigentlich nicht vorgesehen, kommt aber faktisch zur Anwendung.

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