Schuldurkunde

Als Schuldurkunde kann sowohl eine Anleihe als auch ein Schuldschein bezeichnet werden. Eine Anleihe ist ein Wertpapier, welches entweder zu einem festen Zinssatz oder zu einem Mindestzinssatz zuzüglich einer Gewinnbeteiligung verzinst wird und den Rückzahlungsanspruch am Laufzeitende gegenüber dem Emittenten verbrieft. Ein Schuldschein ist eine Schuldurkunde, mittels derer ein Schuldner eine bestehende Verbindlichkeit als zutreffend anerkennt. Die Schuldurkunde ist nach der Erfüllung der Verbindlichkeit an den Schuldner zurückzugeben. Das Bürgerliche Gesetzbuch spricht nicht von einem Schuldschein oder einer Schuldurkunden, sondern verwendet den Begriff Schuldanerkenntnis. Im Gegensatz zu einer Anleihe darf die Schuldurkunde bei einem Schuldbrief nicht elektronisch erstellt werden.

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