Schwerbehindertentarif

Ein Schwerbehindertentarif ist ein Sondertarif, welcher Schwerbehinderten eingeräumt wird. Die eigentliche Definition der Schwerbehinderung setzt einen Grad der Behinderung von fünfzig Prozent voraus, abweichend davon gewähren einige private und öffentlich-rechtliche Einrichtungen eine Ermäßigung für Schwerbehinderte erst bei höheren Graden. Das trifft besonders auf Kinos und Schwimmbäder zu, während in der Autoversicherung und bei Mobilfunkanbietern die entsprechenden Rabatte grundsätzlich ab einem Grad der Erwerbsminderung von fünfzig Prozent gewährt werden. Das Gewähren von Rabatten für schwerbehinderte Kunden ist freiwillig. Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die Freifahrtberechtigung nur, wenn die Schwerbehinderung mit einer Einschränkung der Bewegungsfähigkeit verbunden ist.

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