Spekulationsgeschäft

Ein Spekulationsgeschäft ist ein Geschäft, bei welchem ein Gewinn aus einer Wertsteigerung zwischen dem Anschaffungsdatum und dem Veräußerungsdatum angestrebt wird. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht stellt jedes derartige Geschäft ein Spekulationsgeschäft dar, steuerrechtlich gelten jedoch Einschränkungen. So ist ein Spekulationsgeschäft steuerfrei, wenn es sich bei dem gehandelten Gut um private Gegenstände handelt und zwischen der Anschaffung und dem Verkauf mindestens ein Jahr vergangen ist; bei Grundstücken und Immobilien gilt eine verlängerte Spekulationsfrist von zehn Jahren. Der Verkauf von nach 2009 erworbenen Wertpapieren wie Aktien stellt jedoch aus steuerlicher Sicht immer ein mit der Abgeltungssteuer belastetes Spekulationsgeschäft dar.

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