Stiftung öffentlichen Rechts

Eine Stiftung öffentlichen Rechts ist eine Stiftung, welche von einer oder gemeinsam von mehreren juristischen öffentlich-rechtlichen Personen gegründet wird. Hinsichtlich des notwendigen Stiftungsvermögens bestehen an öffentlich-rechtliche Stiftungen geringere Ansprüche als an Stiftungen privaten Rechts. Ein Teil der Stiftungen des öffentlichen Rechts verfügt über ein so geringes Stiftungsvermögen, dass alleine aus den daraus resultierenden Einkünften der Stiftungszweck nicht erfüllt werden kann. Diese öffentlich-rechtlichen Stiftungen erhalten regelmäßige Zuschüsse, welche formal jährlich neu durch das zuständige Parlament (Bundestag oder Landesparlamente, selten Gemeinderäte) beschlossen werden müssen. Einige bundesunmittelbare Stiftungen werden in der Rechtsform eingetragener Vereine geführt.

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