Tilgungsfrist

Der Begriff Tilgungsfrist kann sich auf den Zeitraum beziehen, innerhalb dessen eine aufgenommene finanzielle Verbindlichkeit vollständig zurückgezahlt wird. Am häufigsten bezeichnet die Tilgungsfrist den bis zur Tilgung einer Verurteilung ausgesprochenen Strafe aus dem Bundeszentralregister beziehungsweise dem Erziehungsregister und dem Führungszeugnis vergehenden Zeitraum. Die reguläre Tilgungsfrist beläuft sich auf fünf Jahre, für einige Delikte gilt eine verkürzte, für andere Straftaten eine verlängerte Frist. In Einzelfällen wie bei der Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe erfolgt keine Tilgung. In Bezug auf die Schufa bezeichnet die Tilgungsfrist den Zeitraum, nach dessen Ablauf ein erledigter Eintrag nicht mehr als solcher aufgeführt wird.

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