Tresorschein

Der Begriff Tresorschein wurde überwiegend bis zum Ende des neunzehnten Jahrhunderts benutzt und meinte Wertpapiere, welche vom Staat oder zugelassenen staatlichen Stellen ausgegeben wurden. Tresorscheine garantierten zwar die Rückzahlung des genannten Betrages und konnten als Vorläufer von Geldscheinen auch als Zahlungsmittel verwendet und beliebig weitergegeben werden, es bestand jedoch keine Annahmepflicht seitens des Gläubigers. Heutige Nachfolger des Tresorscheines sind Kassenanweisungen, diese werden allerdings nur an den Kassen der entsprechenden staatlichen Stellen eingelöst und nicht als reguläre Zahlungsmittel verwendet. Rechtlich waren Tresorscheine nicht Geld im eigentlichen Sinn, sondern Anrechtsscheine zum Geldbezug.

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