Umschulungskosten

Die Umschulungskosten sind die Kosten einer Umschulungsmaßnahme. Diese setzen sich aus den direkten Kosten eines Bildungsträgers und den Unterhaltskosten für den Umzuschulenden und eventuell seine Familie zusammen. Die Umschulungskosten sind einerseits hoch, andererseits geringer als die dauerhafte Zahlung von Lohnersatzleistungen. Träger der Umschulungskosten ist bei Arbeitslosen die Arbeitsagentur, während notwendige Umschulungen nach einem Arbeitsunfall oder im Falle einer Berufskrankheit von der gesetzlichen Unfallversicherung zu tragen sind. Die Rentenversicherung gehört ebenfalls zu den möglichen Trägern von Umschulungskosten. Sie ist zuständig, wenn der Arbeitnehmer seine bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, ohne dass er an einer anerkannten Berufskrankheit leidet.

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