Vergütungsanspruch

Der Vergütungsanspruch bezeichnet das Anrecht auf einen finanziellen Ausgleich für eine erbrachte Leistung und entsteht durch unterschiedliche Sachverhalte. Bei Arbeitgebern besteht der Vergütungsanspruch bereits durch das Beschäftigungsverhältnis, während er bei Werkverträgen zusätzlich an die ordnungsgemäße Erledigung des jeweiligen Auftrages gebunden ist. Der Vergütungsanspruch richtet sich nicht zwingend gegen den Leistungsempfänger, so besteht dieser bei Ärzten und Zahnärzten mit Ausnahme einer Behandlungsvereinbarung zur privaten Abrechnung grundsätzlich gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse des Mitgliedes. Arbeitnehmer haben neben dem Gehalt in der Regel einen Vergütungsanspruch für eigene Erfindungen oder Verbesserungsvorschlägen bei deren Verwertung durch den Arbeitgeber. Auf der anderen Seite entsteht ein Vergütungsanspruch des Dienstherren, wenn Professoren die Strukturen ihrer Hochschule für private Nebentätigkeiten nutzen.

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