Verpflegungsbeitrag

Der Begriff Verpflegungsbeitrag bezieht sich überwiegend auf den Eigenanteil, den Eltern von Kindergartenkindern und Schülern für die Teilnahme an der Verpflegung der jeweiligen Einrichtung bezahlen. Der Verpflegungsbeitrag kann pauschal festgelegt oder anhand der tatsächlichen Inanspruchnahme berechnet werden, wobei nicht alle Bundesländer die Pauschalerhebung erlauben. In einer weiteren Bedeutung meint der Verpflegungsbeitrag die Unterstützung, die Handwerker während ihrer traditionellen Wanderschaft im Falle der Vorsprache in Rathäusern erhalten. Bei Arbeitsverträgen mit der Stellung von Kost und Logis bezeichnet der Verpflegungsbeitrag einen vom Lohn einbehaltenen Beitrag für Nahrung und Getränke. Falls der Arbeitgeber keinen Verpflegungsbeitrag erhebt, stellt die gewährte Verpflegung eine grundsätzlich steuerpflichtige Zusatzleistung dar.

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